Mitglied werden im Verein

Monatsbeiträge für Mitglieder

Mitgliedschaft Erläuterungen Beitrag Kündigungsfrist
Ordentliches
Mitglied
Mitglieder ab 18 Jahren 24 € 3 Monate jeweils zum Monatsende*

Sonderkündigungsrecht Neumitglieder s.u.
Ordentliches
Mitglied
Schüler/innen, Auszubildende, Student/innen ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres

Nachweise sind dem Vorstand selbständig zu Beginn jedes Schul- und Ausbildungs-Halbjahres bzw. Semesters vorzulegen *
15 € 3 Monate jeweils zum Monatsende*

Sonderkündigungsrecht Neumitglieder s.u.
Außerordentliches
Mitglied
Mitglieder ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 15 € 1 Monat zum Ende des Folgemonats*
Außerordentliches
Mitglied
Mitglieder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 7 € 1 Monat zum Ende des Folgemonats*
Fördermitglied Passive Mitglieder, die den Verein weiterhin unterstützen möchten 3 € 3 Monate jeweils zum Monatsende*

Sonderkündigungsrecht Neumitglieder s.u.
Ehrenmitglied wird von der Mitgliederversammlung für besondere Verdienste ernannt --  

* per Post an den Verein oder noch lieber per Mail an: mitgliederverwaltung@gruen-weiss-aachen.de

Bankverbindung

Sparkasse Aachen
TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e. V.
IBAN: DE03 3905 0000 0018 0101 32
BIC: AACSDE33XXX

Wichtige Hinweise

Die Beiträge sind darauf ausgelegt, dass das ganze Jahr über - mit Ausnahme der Sommer- und Weihnachtsferien, sowie an Feiertagen - unterrichtet wird. Die Kinder- und Jugendgruppen finden i.d.R. auch in den Oster- und Herbstferien nicht statt (u.a. weil Schulsporthallen schließen und zu viele Teilnehmende fehlen).

Die Beitragserhebung von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen ausschließlich über eine Bankeinzugsermächtigung mit monatlicher Abbuchung zu Gunsten des TSC. Die Abbuchung erfolgt jeweils am Anfang des Monats.

Die Beitragserhebung von fördernden Mitgliedern erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen ausschließlich über eine Bankeinzugsermächtigung mit jährlicher Abbuchung zu Gunsten des TSC. Die Abbuchung erfolgt zu Beginn des neuen Kalenderjahres bzw. nach der Umstellung auf fördernde Mitgliedschaft für das restliche Kalenderjahr.

Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Eine Kündigung hat mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Monatsende zu erfolgen. In begründeten Fällen kann der Vorstand hiervon abweichende Regelungen beschließen.

Außerordentliche Mitglieder (Kinder und Jugendliche) können ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats kündigen.

Innerhalb der ersten 3 Kalendermonate ab Antragsdatum besteht für Neumitglieder bei Erstantragsstellung ein Sonderkündigungsrecht. In dieser Zeit kann die Mitgliedschaft schriftlich, ohne Angabe von Gründen, zum Ende des jeweiligen Folgemonats gekündigt werden.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und zwar entweder in Form eines Briefes per Post oder gerne per e-Mail an die Mitgliederverwaltung. Wir bitten dringend, von Einschreiben abzusehen, da diese tagsüber nicht in Empfang genommen werden können und uns die Abholung bei der Post nicht regelmäßig möglich ist. (Wenn Sie die Kündigung per Post und per e-Mail senden, sollte ihr Ankommen ausreichend gesichert sein.)